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Steuererklärung 2007 – beachten!

Mai 23, 2008

Haushaltsnahe Dienste (Mantelbogen Zeile 112):

Für Haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen akzeptiert das Finanzamt eine Steuerermäßigung. Profitieren können Mieter und Eigentümer, die Handwerker oder Dienstleister beauftragen. Abziehbar sind 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. In jedem der drei Bereiche können Steuerpflichtige jeweils maximal 600 Euro (20 Prozent von 3000 Euro) in Ansatz bringen – insgesamt also 1800 Euro. Tipp: Die Handwerker müssen ins Haus kommen.
Professionelle Arbeiten in Haus und Garten bringen kräftige Steuervorteile. Absetzbar sind allerdings nur Arbeits- und Fahrtkosten, keine Materialkosten. Die Zahlung darf nicht bar erfolgen, eine Rechnung muss vorliegen.
Übersicht im Detail:
Haushaltstätigkeiten begünstigt Rechnungen bis 3000 Euro
abziehbar 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro.
Pflegeleistungen begünstigt Rechnungen bis 3000 Euro*
abziehbar 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro*.
Handwerkerleistungen begünstigt Rechnungen bis 3000 Euro
abziehbar 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro.
*Werden keine anderen haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht, sind bei Pflegeleistungen sogar Rechnungen bis 6000 Euro begünstigt und die doppelten Beträge abziehbar (maximal 1200 Euro).
Privathaushalte erhalten für Putzfrau, Babysitter und Handwerker lohnende Steuernachlässe. Aber auch bei Gartenarbeiten greift der Fiskus unter die Arme.
Was alles gefördert wird:
Haus- und Gartenarbeit, Pflege Kochen, Waschen, Bügeln, Nähen Wohnungs-, Fenster-, Teppich-, Straßenreinigung sowie Schneeschippen Heckeschneiden, Rasenmähen, Unkrautjäten, Umpflanzen, Gießen Einkaufen, Briefkasten-Leeren, Privatumzug mit Speditionsunternehmen.
Kinderbetreuung, wenn nicht anders absetzbar, Seniorenbetreuung, Versorgung kranker Menschen…
und Handwerkerleistungen, Austausch von Bodenbelägen wie etwa Teppich, Parkett, Fliesen Streichen, Tapezieren, Lackieren, Verputzen von Innen- und Außenwänden Modernisierung von Bädern, Austausch der Einbauküche, Reparaturen an Dach und Fassade Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungs-, Strom-, Wasser-, Gasanlagen sowie von Haushaltsgeräten – Waschmaschine, TV, Geschirrspüler, PC Pflaster-, Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Grundstück.

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